Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Erweiterte Suche
Logo: Ministerium des Innern,für Sport und Infrastruktur - Zurück zur Startseite breitband.rlp.de
Logo der Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz
  • Aktuelles
  • Informationen
  • Breitband-Projekt-Büro
  • Breitband-Navigator
  • Geschwindigkeits-Prüfer
  • Markterkundung
  • Förderung
    • Förderkriterien
    • Leitfaden
  • Breitband-Dienstleister
  • Download
  • Anmelden
  • Registrierung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
    Startseite > Förderung

    Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten

    Das Land Rheinland-Pfalz hat 2008 mit der Breitbandinitiative begonnen, den Ausbau von Datenübertragungswegen zu fördern und zu unterstützen. Originär sind dem Land keine Aufgaben übertragen. Vielmehr sollte der Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen bzw. der notwendigen Infrastruktur durch "Marktpartner" erfolgen. Diese kommen dieser Aufgabe gerne und zügig in bevölkerungsreichen Gebieten nach. In bevölkerungsärmeren Regionen oder topographisch anspruchsvollen Landschaften wird der Ausbau jedoch nur zögerlich angegangen und mit einer Wirtschaftlichkeitslücke begründet (Marktversagen).
    Um eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Internetverbindungen auch im eigenen Gebiet zu erreichen, werden deshalb statt der Telekommunikationswirtschaft als Anbieter zunehmend - mit hohem Druck aus der Bevölkerung - die zu erschließenden Kommunen selbst aktiv.

    Auch die Kommunen sind dabei in einer schwierigen finanziellen Lage. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) wird zwar ein wichtiger Beitrag zur Entschuldung gelegt. Hier besteht aber zugleich ein Zielkonflikt. Einerseits soll der Ausbau von schnellem Internet zügig voranschreiten, verbunden mit der Forderung der Telekommunikationsanbieter, Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, und andererseits gilt es, das Erfordernis der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte konsequent zu erfüllen. Um adäquate Finanzierungsmöglichkeiten, angepasst an die allgemeine Lage, zu ermöglichen, wird für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt über § 18 LFAG deshalb ein pauschaler Ausnahmebestand festgelegt, da hier ein besonderes Landesinteresse vorliegt.

    Die Landesregierung, federführend das ISIM, wird künftig im Breitband-Projekt-Büro 

    • Finanzierungsmodelle entwickeln,
    • Kommunen bei der Suche nach potentiellen Partnern (Geld-/Kapitalgebern)  unterstützen sowie 
    • tragfähige Geschäftsmodelle als Leuchtturmprojekte begleiten und beraten.

    Dabei soll das Instrumentarium der Förderbanken eingesetzt werden.

    Auf Grund ihrer finanziellen Situation ist es den Gemeinden nur in wenigen Fällen möglich, die Wirtschaftlichkeitslücke problemlos aus eigenen Mitteln zu schließen. In der Regel bedarf es deshalb mehrerer Partner, die den Breitbandausbau gemeinschaftlich fördern (Risk-Profit-Sharing).
    Mehrere Finanzierungsmodelle sind denkbar. Häufig entscheiden sich die Kommunen bzw. beteiligte Projektpartner dabei für eines der nachfolgend genannten Modelle:

    • Profit-Sharing-Modell, bei welchem Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauer und Energieversorger die Infrastruktur gemeinsam aufbauen und ebenfalls gemeinsam vom Erfolg profitieren,
    • Betreibermodell, bei welchen die Kommune in die Infrastrukturmaßnahme investiert und diese Investition durch die Mietzahlungen der Telekommunikationsunternehmen refinanziert,
    • Gründung von Infrastrukturgesellschaften und „öffentlich-privaten Partnerschaften" (ÖPP), in denen sich private und kommunale Eigner zusammenschließen und die nach dem Willen der Koalitionspartner ermöglicht werden sollen, 
    • Kooperationsprinzip, bei welchem ein Vertrag zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kommune geschlossen wird und die Kommune sich mit einem Zuschuss beteiligt, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen.

    Daneben bietet sich auch die Nutzung von Synergien bei öffentlichen Infrastrukturausbauvorhaben an, um die Kosten für den Ausbau zu reduzieren (z.B. Mitverlegung von Leerrohren). Bei den Finanzierungsmodellen sind auch Mischformen möglich.

    Für die Kommunen ist es immer wieder problematisch, ihren Anteil am Finanzierungsmodell beizusteuern. Soweit deshalb finanzielle Maßnahmen zugunsten privater Investoren zum Zwecke der Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz erforderlich sind, kommen als denkbare Maßnahmen, unter Beachtung des beihilferechtlichen Rahmens, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel direkte Landeszuschüsse zur Abdeckung des wirtschaftlichen Fehlbetrages, vergünstigte Landeskredite oder -darlehen zur Investitions-Anreizförderung, Landesbürgschaften oder sonstige Garantien zur Risikoabsicherung etwaiger privater Geldgeber (z.B. Banken) in Frage.

    Die Fördermaßnahmen des Landes konzentrieren sich auf in Frage kommende Gebiete, die auch in Zukunft betriebswirtschaftlich nicht rentabel durch einen Investor zu betreiben wären und die folglich ohne den Einsatz öffentlicher Mittel nicht breitbandversorgt wären.

    1. Investitions- und Strukturbank, KfW
    2. Ein neues Angebot zum flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften durch die Investitions- und Strukturbank (ISB) GmbH zur Verfügung gestellt. Dazu werden beihilferechtskonform zweckgebundene zinsgünstige Darlehen an kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Unternehmen gewährt werden. Gegenüber der normalen kommunalen Marktrefinanzierung stelt dies einen Vorteil dar, der bei 20 Basispunkten unter den üblichen Kommunalkreditkonditionen liegt. Darüber hinaus wird sich die ISB permanent am Markt um die besten Konditionen bemühen.

      Für privatrechtliche Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung soll darüber hinaus das Bürgschaftsinstrumentarium des Landes zur Anwendung kommen. Hierbei ist noch zu prüfen, inwieweit die Vergabekriterien im Hinblick auf die im Breitbandbereich zu finanzierenden Projektstrukturen angepasst werden müssen. Im Zuge der Novellierung des TKG wird der Bund über die KfW die Option für zinisvergünstigte Darlehen zur Verfügung stellen.
    3. Fortsetzung des GAK-Programms
      Die Landesregierung wird bis 2013 weiterhin die Breitbandfördermaßnahmen im Rahmen des GAK-Programms fortsetzen können. Diese werden in Kooperation durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten umgesetzt. Die operative Abwicklung erfolgt wie bislang durch die ADD. Der konkrete Ablauf des Förderprogramms wird ausführlich und praxisnah unter den Punkten Förderkriterien und Leitfaden vorgestellt.
      Die Fördermittel des GAK-Programms bedürfen einer Komplementärfinanzierung durch das Land. Insgesamt stellt das Land 11,2 Mio. € für 2012 und 2013 zur Verfügung.
    4. Förderung von Pilotprojekten mit neuen, innovativen Breitband-Technologien
      Pilotprojekte sollen weiterhin unterstützt werden, damit auch neue, innovative Breitband-Technologien auf ihre Machbarkeit geprüft werden können und die Leistungsfähigkeit der Technologien evaluiert werden kann. Diese Option kann und soll mit Partnern durchgeführt werden.
    5. Ständige Evaluierung des länderübergreifenden Rechtsrahmens und der Fördermöglichkeiten
      Die Bundesregierung hat im Bundesrat zu Protokoll gegeben, dass sie gemeinsam mit den Ländern und der KfW Vorschläge erarbeiten wird, wie diese KfW-Programme durch textliche Präzisierungen, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine erhöhte Transparenz besser für den Breitbandausbau genutzt werden können. Im Herbst 2012 werden die KfW-Programme – unter Berücksichtigung bestehender Länderprogramme – auf ihre tatsächliche Nutzung und mögliche Nutzungshemmnisse für den Breitbandausbau evaluiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird der Bund die bestehenden KfW-Programme gegebenenfalls so verändern, dass der Breitbandausbau besser gefördert werden kann.
      Das Breitband-Projekt-Büro wird ständig ausloten, welche Optionen bislang noch nicht ausgeschöpft worden sind, um den Kommunen Mittel, Ressourcen oder Ansätze zukommen lassen zu können. Dabei sollten in erster Linie Fördermaßnahmen von Hochgeschwindigkeits-Projekten im Fokus stehen.
      Das Land sieht den Bund in der Verantwortung, die GRW-Förderung als „Sonderprogramm Breitband“ auf alle Bundesländer mit unterversorgten Regionen auszudehnen. Alternativ bzw. ergänzend wird sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz für ein neues Bundesförderprogramm stark machen.
      Zudem werden die derzeit in einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit dem Ziel, „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (auch Breitband) zu tätigen, von der Landesregierung begrüßt und in die Überlegungen integriert.

    Fragen zum Thema Förderung?

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hilft Ihnen gerne weiter:

    Ansprechpartner:

    Stefanie Traut
    Willy-Brandt-Platz 3
    54290 Trier
    Tel.: 0651 / 9494 - 571
    Stefanie.Traut(at)add.rlp.de

    Olaf Maier
    Willy-Brandt-Platz 3
    54290 Trier
    Tel.: 0651 / 9494 - 641
    Olaf.Maier(at)add.rlp.de