Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Praktische Hinweise zur Vorgehensweise – Markterkundung, Öffentliche Ausschreibung und Antragstellung
Bevor ein förmlicher Förderantrag gestellt werden kann, sind verschiedene Verfahrensschritte notwendig. Hierbei kann es hilfreich sein, im Vorfeld mit der zuständigen Bewilligungsstelle, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Kontakt aufzunehmen.
Die Vorgehensweise im Überblick:
Schritt 1: Prüfung der allgemeinen Fördervoraussetzungen
- Darstellung der unzureichenden Breitbandgrundversorgung. Voraussetzung ist die fehlende oder unzureichende Breitbandgrundversorgung. Diese wird angenommen, wenn die Untergrenze für eine Grundversorgung der Privatnutzer weniger als 2 MBit/s Downstream beträgt.
- Feststellung des Bedarfs Die Ermittlung der Interessenten einer Breitbandnutzung – aufgeschlüsselt nach privater und beruflicher Nutzung – sollte grundsätzlich durch eine Bürgerbefragung erfolgen.
- Durchführung einer Marktanalyse zur Verbesserung der Breitbandversorgung (nicht förm-lichen Interessenbekundung)
Um herauszufinden, welche Technologie für eine Gemeinde in Frage kommt und um den Markt zu befragen, ob ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze bereit ist, innerhalb einer Frist von 3 Jahren, Breitbanddienste ohne finanzielle Beteiligung der Ge-meinde anzubieten, wird die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) auf der Markterkundungsplattform ermöglicht. Hierzu ist eine Registrierung notwendig und die individuellen Bedarfsdaten sind einzugeben. Interessierte Telekommunikations-unternehmen können auf der Basis der eingegebenen Daten ein Angebot formulieren bzw. Auskunft geben, ob sie die Breitbanderschließung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durchführen. Der Nachweis der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) ist zwingende Voraussetzung für die öffentliche Ausschreibung und eine Fördervoraussetzung. Die Abfrage und die Antworten der Breitbandversorger hierauf sind vorzulegen.
Voraussetzung für die weiteren Verfahrensschritte ist die Feststellung, dass ohne die Ge-währung einer Zuwendung kein Breitbandanbieter gefunden werden konnte.
Vor der Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ist eine sogenannte „Fördervoranfrage“ zu stellen. Hierbei prüft die ADD als Bewilligungsbehörde die grundsätzliche Förderfähigkeit und ob ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen um eine spätere Förderung gewährleisten zu können. Erst nach deren Zustimmung kann die öffentliche Ausschreibung erfolgen.
Für die Fördervoranfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des nicht förmlichen IBV bei in Frage kommenden Breitbandanbietern
- Kopie der Angebote, die ggf. im Rahmen des IBV eingereicht wurden
- Kommunalaufsichtliche Stellungnahme
- kartenmäßige Darstellung des Erschließungsgebietes
- Anzahl der Haushalte in der Kommune
- EU-Unternehmensnummer
- 1., 2. und 3. Erklärung zur Breitbandförderung (siehe Downloadbereich)
- Subventionserklärung (siehe Downloadbereich)
Schritt 2: Offene und transparente Auswahlverfahren (öffentliche Ausschreibung)
- Allgemeines Die finanzielle Zuwendung an private Breitbandanbieter ist ein Beihilfetatbestand. Eine Beihilfe ist gemäß Steuerrecht umsatzsteuerfrei.Einhaltung des Grundsatzes der Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung.Beachtung der vergaberechtlichen Prinzipien der Europäischen Kommission.
- Öffentliche Ausschreibung Nach Zustimmung durch die Bewilligungsstelle kann das offene und transparente Verga-beverfahren erfolgen.
- Eine öffentliche Ausschreibung ist nur erforderlich, falls das IBV ergeben hat, dass ein Zuschussbedarf besteht.
- Die öffentliche Ausschreibung darf einzelne Übertragungstechniken weder aus-schließen noch favorisieren (Anbieter- und Technikneutralität).
- Alternativ hierzu kann die kommunale Gebietskörperschaft nach einem erfolglosen IBV die Verlegung von Leerrohren planen. Eine Förderung der Leerrohrverlegung kann nur dann beantragt werden, sofern sich auf das IBV kein Anbieter gemeldet
hat, der die Leerrohre selbst nicht nutzen kann, aber trotzdem eine verlässliche Breit-bandversorgung herstellen kann. Zudem muss die Kommune der Bewilligungsstelle nachweisen, dass die Breitbanddienste von einem Betreiber
ohne finanziellen Zuschuss angeboten werden, wenn entsprechende Leerrohrinfrastrukturen zur Verfügung stehen. Zur Gewährleistung eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens muss die öffentliche Ausschreibung im - offiziellen Amtsblatt der Gemeinde
- Internetangebot des Zuwendungsempfängers (falls vorhanden)
- Internetangebot des Breitband-Projektbüros Rheinland-Pfalz erfolgen.
Schritt 3: Antragstellung zur Förderung der Breitbanderschließung ländlicher Räume
Nach öffentlicher Ausschreibung und Submission kann der Antrag auf Förderung bei der ADD erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage der in den Schritten 1 – 2 gesammelten Da-ten/Unterlagen. Für die Förderung ausschlaggebend ist die Höhe des Zuschussbedarfs des wirtschaftlich günstigsten Anbieters.
Hinweis: Der Förderantrag und Bewilligung müssen vor der Unterzeichnung eines Koopera-tionsvertrages mit einem Breitbandanbieter erfolgen. Auf Antrag kann in Ausnahmefällen ggf. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgen.


